Publiziert von: Monika Ramsauer
Bereitgestellt: 12.11.2024
Amtliche Publikationen
Gemäss Art. 8 der Kirchgemeindeordnung der reformierten Kirchgemeinde Rüschlikon beschliesst die Kirchenpflege am 3. April 2024, dass von nun an die amtlichen Publikationen in elektronischer Form auf der Website der Kirchgemeinde Rüschlikon erfolgen.
Ein Inserat in gekürzter Form kann mit Hinweis auf die Website, zusätzlich geschaltet werden. Für die Rechtsfolgen gilt die Publikation auf der Website.
Ein Inserat in gekürzter Form kann mit Hinweis auf die Website, zusätzlich geschaltet werden. Für die Rechtsfolgen gilt die Publikation auf der Website.
Hier finden Sie alle amtlichen Anzeigen wie:
• Einladung zu Kirchgemeindeversammlungen
• Beschlüsse aus Kirchgemeindeversammlungen
• Beschlüsse von öffentlichem Interesse aus Kirchenpflegesitzungen
• Wahlen von Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission
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• Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 10. November 2024 Publiziert: 3. Oktober 2024
• Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 10. November 2024 Publiziert: 12. November 2024
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Präsidium Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger und ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.
• Einladung zu Kirchgemeindeversammlungen
• Beschlüsse aus Kirchgemeindeversammlungen
• Beschlüsse von öffentlichem Interesse aus Kirchenpflegesitzungen
• Wahlen von Kirchenpflege und Rechnungsprüfungskommission
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• Einladung zur Kirchgemeindeversammlung vom 10. November 2024 Publiziert: 3. Oktober 2024
• Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 10. November 2024 Publiziert: 12. November 2024
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Präsidium Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger und ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten zu tragen.